Steck Bautrocknung GmbH
Hintere Gasse 12, 70794 Filderstadt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Steck Bautrocknung GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter (nachfolgend “Vermieter”) und dem Mieter (nachfolgend “Mieter”) über die Vermietung von Trocknungsgeräten und Zubehör (z. B. Kabeltrommel, Gebläse etc.).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermieter stellt dem Mieter gegen Entgelt Trocknungsgeräte sowie ggf. Zubehör zur Verfügung.
(2) Die genaue Bezeichnung und Anzahl der Mietgegenstände ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag oder Lieferschein.
(3) Die Geräte sind ausschließlich zu dem vorgesehenen Zweck (z. B. Bautrocknung, Wasserschadentrocknung) zu verwenden.
§ 3 Mietdauer und Rückgabe
(1) Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Übergabetag und endet mit dem Tag der vollständigen Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand.
(2) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, unbeschädigt, gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben.
(4) Erfolgt die Rückgabe verspätet, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Tag der Verspätung den vereinbarten Tagesmietpreis zu berechnen.
§ 4 Mietpreis und Kaution
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Mietpreise.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese dient der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
(3) Die Kaution wird nach Rückgabe der Geräte und Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands zurückerstattet.
§ 5 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte pfleglich zu behandeln und alle gesetzlichen, behördlichen sowie technischen Vorschriften zu beachten.
(2) Der Mieter hat die Geräte gegen äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Diebstahl und Vandalismus zu schützen.
(3) Bei Schäden, Verlust oder Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und ggf. Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
(4) Der Mieter darf die Geräte nicht an Dritte weitergeben, untervermieten oder an einen anderen Ort als vereinbart verbringen, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
§ 6 Haftung und Versicherung
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden an den Geräten, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.
(2) Der Mieter haftet insbesondere bei:
•Verlust oder Diebstahl der Geräte,
•Vandalismus,
•Brandschäden, soweit diese auf unsachgemäße Nutzung oder Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind.
(3) Der Mieter wird empfohlen, eine geeignete Versicherung (z. B. Bauleistungsversicherung oder Geräteversicherung) abzuschließen.
(4) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
§ 7 Mängel und Gewährleistung
(1) Der Mieter hat die Geräte bei Übergabe auf äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen und diese dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(2) Verdeckte Mängel, die während der Nutzung auftreten, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Im Falle eines Mangels ist der Vermieter zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
§ 8 Eigentum und Kennzeichnung
(1) Die Mietgeräte bleiben ausschließliches Eigentum des Vermieters.
(2) Eine Entfernung von Kennzeichnungen, Aufklebern oder Seriennummern ist unzulässig.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, Dritte (z. B. Vermieter von Gebäuden) über das Eigentum des Vermieters zu informieren, wenn die Geräte dort aufgestellt werden.
§ 9 Vertragsstrafe
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, unbefugter Weitergabe oder Unterlassung der Rückgabe kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe geltend machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Mieter Unternehmer, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
(3) Verbraucher haben die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung über die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Steck Bautrocknung GmbH
Hintere Gasse 12
70794 Filderstadt
Telefon 07 11-704747
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www.steck-bautrocknung.de
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Sitz der Gesellschaft: Filderstadt
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Geschäftsführung: David Steck, Rebecca Schumacher
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